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14.10.2024
Im Jänner 2024 habe ich bereits über die neue Möglichkeit der Beschlagnahme eines Fahrzeuges nach Geschwindigkeitsübertretungen berichtet. Nun wurde Medienberichten zufolge am 02.10.2024 in Österreich erstmals ein beschlagnahmtes Auto infolge einer Geschwindigkeitsübertretung versteigert. Es handelte sich um einen Peugeot 208, der in Vorarlberg eingezogen worden sei und bei einer Onlineauktion des Dorotheums für 6.800 Euro versteigert worden sei. 70 Prozent des Auktionserlöses fließen in den Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds, während die restlichen 30 Prozent an das Land Vorarlberg gehen.
Diese Versteigerung ist das Ergebnis einer seit dem 1. März 2024 in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die striktere Maßnahmen gegen extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen vorsieht. Bei schweren Verstößen können Fahrzeuge beschlagnahmt und nach einem längeren Verfahren dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Dies betrifft Fälle, in denen:
- Innerorts die Geschwindigkeit um mehr als 80 km/h überschritten wird.
- Außerorts das Tempolimit um mehr als 90 km/h überschritten wird.
Bei Wiederholungstätern oder Fahrern, die in den letzten vier Jahren bereits ihre Lenkberechtigung verloren haben, gelten noch strengere Grenzen: Hier droht eine Beschlagnahme ab 60 km/h Überschreitung innerorts und ab 70 km/h außerorts.
Seit Einführung dieser Regelung wurden österreichweit laut "Standard-Recherchen" 133 Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt. Allerdings wären bisher nur in 13 Fällen die dauerhafte Beschlagnahme und damit eine mögliche Versteigerung rechtlich durchsetzbar. Der Weg zur Versteigerung ist oft lang und setzt voraus, dass sowohl ein Verwaltungsstrafverfahren als auch ein Verfallsverfahren abgeschlossen sind. Nur dann kann das Fahrzeug endgültig eingezogen und zur Auktion freigegeben werden.
In Vorarlberg, Niederösterreich und Oberösterreich laufen aktuell weitere Verfahren, sodass in diesen Bundesländern bald weitere Versteigerungen von Raserfahrzeugen stattfinden könnten.